Durch die immer wiederkehrende Verunsicherung an den Aktienmärkten investieren Anleger zunehmend in wertstabile Schiffsfonds.
Auch vor dem Hintergrund der drohenden Abgeltungssteuer boomt die Vermittlung von solchen Beteiligungsmodellen. Denn bei Schiffsbeteiligungen wird keine Abgeltungssteuer erhoben. Alle Erträge bleiben abgeltungssteuerfrei.
Der Grund: Es handelt sich bei diesem Investment um eine unternehmerische Beteiligung. Die Steuer, die bei Schiffsbeteiligungen anfällt nennt man Tonnagesteuer.
Was ist die Tonnagesteuer:
Die Tonnagesteuer bietet die Möglichkeit, eine pauschalierte Gewinnermittlung in Abhängigkeit von der im internationalen Schiffsverkehr eingesetzten Tonnage vorzunehmen. An diese Gewinnermittlungsart ist die Gesellschaft dann für zehn Jahre gebunden.
Die Tonnage ist ein Begriff aus der behördlichen Schiffsvermessung zum Zwecke der Gebührenerhebung oder als Maß für die Ermittlung des nutzbringenden Raumes in Bezug auf seine Aufnahmefähigkeit an Gewicht und Volumen der zu transportierenden Ladung. Seit 1999 ist dies auch als Basis für die pauschalierte Gewinnermittlung relevant.
Schiffsbeteiligungen zählen also durch die geringe Steuerlast durch die Tonnagesteuer zu den absoluten Gewinnern der Abgeltungssteuer. Ein verstärkter Mittelzufluss in diese Assetklasse ist also in den nächsten Jahren mehr als wahrscheinlich.